{"id":70,"date":"2016-04-20T21:35:10","date_gmt":"2016-04-20T19:35:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.psychotherapie-lueck.de\/?page_id=70"},"modified":"2017-06-28T15:18:04","modified_gmt":"2017-06-28T13:18:04","slug":"ablauf","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.psychotherapie-lueck.de\/?page_id=70","title":{"rendered":"Ablauf"},"content":{"rendered":"<h1>Ablauf<\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nehmen Sie bitte zun\u00e4chst per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf, um ein erstes Gespr\u00e4ch zu vereinbaren. In diesem Gespr\u00e4ch k\u00f6nnen Sie mir von Ihrem Anliegen berichten sowie einen ersten Eindruck von meiner Praxis und mir bekommen. Nach der Terminvereinbarung k\u00f6nnen sie entweder direkt zu mir kommen oder sich von Ihrem Arzt \u00fcberweisen lassen. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie jedoch bitte Ihre Versichertenkarte mit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den weiteren vier Sitzungen, den so genannten probatorischen Sitzungen, gehen wir genauer auf die bestehende Problematik ein und es wird gekl\u00e4rt, ob eine Psychotherapie angezeigt und welche Art der Psychotherapie indiziert ist. Au\u00dferdem werden gemeinsam erste (diagnostische) Therapieschritte unternommen, um ein umfassendes Bild der Problematik zu erhalten. Diese Zeit gilt au\u00dferdem dem Kennenlernen, so dass Sie pr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob Sie sich mit meiner Arbeitsweise wohlf\u00fchlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sofern Sie sich anschlie\u00dfend f\u00fcr eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, stelle ich einen Therapieantrag an die Krankenkasse. Dieser umfasst, je nach Symptomatik, entweder 12 bzw. 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Sitzungen \u00e0 50 Minuten. Die Sitzungen finden meist zun\u00e4chst im w\u00f6chentlichen und sp\u00e4ter in gr\u00f6\u00dferen Abst\u00e4nden statt. Der Therapieantrag muss von einem Gutachter genehmigt werden, damit die Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Falls nach der beantragten Therapiestundenanzahl weiterhin eine behandlungsbed\u00fcrftige Symptomatik besteht, kann gegebenenfalls eine Verl\u00e4ngerung der Therapie beantragt werden. Diese muss erneut von einem Gutachter gepr\u00fcft und genehmigt werden, um die Kosten\u00fcbernahme durch die Krankenkasse zu sichern.<\/p>\n<p class=\"info-box-grey\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Private Krankenversicherungen<\/strong><br \/>\nSofern Sie privat krankenversichert sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf. Besprechen Sie, welche psychotherapeutischen Leistungen in welchem Umfang von Ihrer Versicherung getragen werden. Au\u00dferdem kl\u00e4ren Sie bitte, welche Unterlagen es ben\u00f6tigt, um die Kosten der Psychotherapie erstattet zu bekommen. \u00a0Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverst\u00e4ndlich gerne behilflich. Mein Honorar richtet sich nach der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Psychotherapeuten (GOP). Rechnungen \u00fcber die geleisteten Behandlungsstunden werden monatlich gestellt und k\u00f6nnen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.<\/p>\n<p class=\"info-box-grey\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Beihilfe<\/strong><br \/>\nBitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung, wie bei der privaten Krankenversicherung, inwieweit und in welchem Umfang die Behandlungskosten getragen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ablauf Nehmen Sie bitte zun\u00e4chst per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf, um ein erstes Gespr\u00e4ch zu vereinbaren. 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